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United Internet AG

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Quelle: Xetra: 18.03.2024, 17:35:28
508903 DE0005089031 // Quelle: Xetra: 18.03.2024, 17:35:28
United Internet AG
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Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor positiv (seit 26.01.2024)

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Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
9,0

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Defensiver Charakter bei sinkendem Index

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13,1%

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Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 4,40 Mittlerer Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung zwischen $2 & $8 Mrd., ist UNITED INTERNET ein mittel kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor positiv (seit 26.01.2024) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war positiv und hat am 26.01.2024 bei einem Kurs von 25 eingesetzt.
Preis Stark unterbewertet Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint die Aktie stark unterbewertet.
Relative Performance -11,5% Unter Druck (vs. STOXX600) Die relative "Underperformance" der letzten vier Wochen im Vergleich zum STOXX600 beträgt -11,5%.
Mittelfristiger Trend Negative Tendenz seit dem 01.03.2024 Der technische 40-Tage Trend ist seit dem 01.03.2024 negativ. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 23,17.
Wachstum KGV 1,3 32,73% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 32,73%.
KGV 9,0 Erwartetes KGV für 2025 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2025.
Langfristiges Wachstum 9,8% Wachstum heute bis 2025 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2025.
Anzahl der Analysten 12 Bei den Analysten von mittlerem Interesse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 12 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 2,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 20,61% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Niedrig Die Aktie ist seit dem 08.03.2024 als Titel mit geringer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Defensiver Charakter bei sinkendem Index Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge um durchschnittlich -59 abzuschwächen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
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Korrelation 365 Tage 13,1% Schwache Korrelation mit dem STOXX600 Die Kursschwankungen sind nahezu unabhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 1,82 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 1,82 EUR oder 0,08% Das geschätzte Value at Risk beträgt 1,82 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,08%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 11,6%
Volatilität der über 12 Monate 33,8%

News

11.03.2024 | 14:31:09 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Erstmals 'Recht auf schnelles Internet' genutzt: Behörde schreitet ein

BONN (dpa-AFX) - Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen - wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom <DE0005557508> und Vodafone <GB00BH4HKS39> kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das "Recht auf schnelles Internet", das noch von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde. Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Diese Werte sind niedrig. Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung der jetzigen Situation.

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Derzeit gibt es in Deutschland schätzungsweise 400 000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. Sie haben also gar kein Netz oder nur Schneckentempo-Verbindungen.

30 Euro pro Monat erlaubt

Das Gesetz sieht vor, dass der Internetzugang "erschwinglich" sein muss - nach den Vorstellungen der Bundesbehörde darf die Leitung nicht teurer sein als circa 30 Euro im Monat. In dem Beschwerdeverfahren des betroffenen Haushalts wurden mehrere Anbieter gefragt, ob sie einen Internetzugang zu diesem Preis ermöglichen wollen. Keiner griff zu. Daraufhin erfolgte nun die Anordnung der Netzagentur, gegen die eine Klage möglich ist. Wann besagter Haushalt relativ gutes Internet bekommt, ist noch offen.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller betonte, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf eine angemessene Versorgung habe. "Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell." Dieses Recht setze man jetzt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Pilotverfahren durch.

Verbraucherschützer sind unzufrieden

Verbraucherschützer werteten die Entscheidung der Netzagentur positiv, äußerten aber auch Kritik. "Es ist grundsätzlich gut, dass eine Verpflichtung ausgesprochen und der Rechtsanspruch auf Internet genutzt wird", sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Er bemängelte aber, dass die Behörde erst jetzt vorgehe. "Es sind mehr als zwei Jahre vergangenen, in denen die Bürgerinnen und Bürger nichts von dem Rechtsanspruch hatten."

Das Mindestlevel sei zu niedrig. "10 Megabit im Download sind beileibe kein schnelles Internet." Er hatte erwartet, dass das Mindestlevel Jahr für Jahr ansteigt. "Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht schon längst von 10 auf 15 oder 20 Megabit pro Sekunden hochgegangen ist, schließlich wird das Internet insgesamt in Deutschland immer besser."

Auf die Nachfrage, warum das Mindestlevel noch immer nur bei 10 Megabit pro Sekunde liege, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur: "Wir evaluieren die Werte, um eine eventuelle Anpassung der Mindestversorgung vorzunehmen." Voraussichtlich im Herbst werden die Mindestwerte steigen, im Download dann wohl mindestens 15 Megabit pro Sekunde. Dann steigt die Zahl der Haushalte, die den Rechtsanspruch nutzen könnten.

Verbraucherschützer Flosbach ist für eine deutliche Anhebung, um den Druck auf die Internetanbieter zu erhöhen und den flächendeckenden Internetausbau anzukurbeln. "Das Recht auf Internet muss ein wirksames Werkzeug werden, um den ländlichen Raum zu stärken und auch dort Teilhabe am Digitalzeitalter zu ermöglichen."

Nicht immer müssen die Bagger losrollen

Derzeit investiert die Internetbranche kräftig in den Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen, die sehr schnelle und stabile Verbindungen ermöglichen: 1000 Megabit pro Sekunde oder sogar noch mehr bieten diese Zugänge zum Netz. Das macht deutlich, dass die 10-Megabit-Messlatte für den Rechtsanspruch vergleichsweise niedrig angesetzt ist. Der Glasfaser-Ausbau findet allerdings vor allem dort statt, wo sich viele Häuser befinden, also in Städten oder großen Dörfern. In dünn besiedelten Gegenden lohnt sich das nicht, dort kann der Rechtsanspruch durchaus eine Hilfe sein für Bewohnerinnen und Bewohner. Genutzt wurde er aber noch nicht - das ändert sich nun.

Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht explizit auf Festnetz-Internet, vielmehr ist er technologieneutral definiert. Dadurch sollte vermieden werden, dass Bagger eine unverhältnismäßig lange Strecke graben müssen, um Internetkabel bis zu einsamen Gehöften zu verlegen. Mobilfunk, der als Festnetz-Ersatzprodukt dient, und auch Satelliten-Internet können genutzt werden, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.

Wer auf dem Land lebt und dort kein gutes Festnetz-Internet bekommt, kann zum Beispiel Kunde vom Satelliteninternet-Anbieter Starlink werden. Bei dem zahlt er derzeit laut Webseite der Firma in Deutschland 225 Euro für die Hardware und eine Monatsgebühr von 50 Euro - also etwa 20 Euro mehr als er es laut Bundesnetzagentur tun müsste, um seinen Rechtsanspruch erfüllt zu sehen./wdw/DP/ngu

11.03.2024 | 14:01:34 (dpa-AFX)
Behörde ordnet erstmals Internet-Versorgung eines Haushalts an
28.02.2024 | 05:22:35 (dpa-AFX)
Mobilfunker O2 will Verlust des Großkunden 1&1 mehr als wettmachen
22.02.2024 | 05:59:52 (dpa-AFX)
Umfrage: Deutschland hängt beim Breitbandausbau hinterher
12.02.2024 | 06:00:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Mobilfunk-Minderungsrecht soll in diesem Jahr starten
12.02.2024 | 05:51:52 (dpa-AFX)
WDH/Minderungsrecht: Verbraucherschützer werfen Behörde Untätigkeit vor
31.01.2024 | 12:35:02 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Abstufung durch Redburn drückt auf 1&1 und United Internet

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21.03.2024 Veröffentlichung des Jahresberichtes United Internet AG: Jahresabschluß 2023 United Internet AG: Jahresabschluß 2023
08.05.2024 Bericht zum 1. Quartal United Internet AG: Bericht 1.Quartal 2024 United Internet AG: Bericht 1.Quartal 2024
17.05.2024 Ordentliche Hauptversammlung United Internet AG: Hauptversammlung United Internet AG: Hauptversammlung
08.08.2024 Veröffentlichung des Halbjahresberichtes United Internet AG: Halbjahresbericht 2024 United Internet AG: Halbjahresbericht 2024

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