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Zertifikate

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Outperformance-Zertifikate

Outperformance-Zertifikate

Outperformance-Zertifikate

Outperformance-Zertifikate

Outperformance-Zertifikate Classic

Outperformance-Zertifikate Classic

Die DZ BANK emittiert Outperformance-Zertifikate auf Aktien.

 

Outperformance-zertifikate classic

Markterwartung

Ein DZ BANK Outperformance-Zertifikat auf eine Aktie richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Schlusskurs der zugrunde liegenden Aktie (Basiswert) an der maßgeblichen Börse am Bewertungstag (Referenzpreis) über dem Basispreis notieren wird.

Allgemeine Darstellung der Funktionsweise

Ein Outperformance-Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin fällig.

Mit einem Outperformance-Zertifikat kann der Anleger oberhalb des Basispreises überproportional an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts teilnehmen. An einer negativen Wertentwicklung des Basiswerts unterhalb dieser Kursschwelle nimmt der Anleger proportional teil.

Für die Rückzahlung des Zertifikats – entscheidend ist der oben skizzierte Referenzpreis - gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Referenzpreis notiert über dem Basispreis. Der Anleger nimmt in diesem Fall mit einem Teilhabefaktor an der Wertentwicklung des Basiswerts zwischen Basispreis und Referenzpreis teil. Der Teilhabefaktor ist > 1,00. Die Formel zur Berechnung des Rückzahlungsbetrags lautet dann: Basispreis x Bezugsverhältnis x (1 + Teilhabefaktor x (Referenzpreis – Basispreis) / Basispreis).
  2. Der Referenzpreis notiert auf oder unter dem Basispreis. Der Anleger erhält in diesem Fall eine Zahlung in Höhe des Referenzpreises unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.

Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu. Der Anleger erhält während der Laufzeit keine Zinsen oder sonstigen Erträge.

 

Risiken

Produktbezogene Risiken: Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Schlusskurs der dem Outperformancezertifikat zugrunde liegenden Aktie (Basiswert) an der maßgeblichen Börse am Bewertungstag (Referenzpreis) null ist. Notiert der Referenzpreis unter einer festgelegten Kursschwelle (Basispreis), erhält der Anleger eine Rückzahlung in Höhe des Referenzpreises unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Der Rückzahlungsbetrag kann unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegen. In diesem Fall erleidet der Anleger einen Verlust.

Emittenten- / Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der DZ BANK ausgesetzt. Anleger sind auch dem Risiko ausgesetzt, dass die DZ BANK ihre Verpflichtungen aus dem Produkt im Abwicklungsfall aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllt. Eine solche Anordnung kann durch die zuständige Abwicklungsbehörde auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen, wenn die DZ BANK in ihrem Bestand gefährdet ist und dadurch die Finanzstabilität sichergestellt werden soll. Dies kann sich für Anleger nachteilig auswirken. Die Abwicklungsbehörde kann z.B. die Ansprüche der Anleger aus dem Produkt bis auf Null herabsetzen, das Produkt in Aktien der DZ BANK oder eines anderen Rechtsträgers umwandeln, Vermögenswerte der DZ BANK auf einen anderen Rechtsträger übertragen, die DZ BANK ersetzen, die Zahlungspflichten der DZ BANK aussetzen oder die verbindlichen Bedingungen dieses Produkts ändern. Eigentümer und Gläubiger der DZ BANK werden an einer Abwicklung der DZ BANK in der gesetzlich geregelten Reihenfolge beteiligt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

Preisänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert des Produkts während der Laufzeit insbesondere durch fallende Kurse oder sinkende Volatilität des Basiswerts, ein steigendes allgemeines Zinsniveau, steigende Dividenden(-erwartungen) bei dem Basiswert oder eine Verschlechterung der Bonität der DZ BANK nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Einzelne Marktfaktoren können jeder für sich wirken oder sich gegenseitig verstärken oder aufheben.

Risiken infolge von Anpassungen, Ersetzungen oder einer Kündigung: Die DZ BANK ist bei Eintritt außerordentlicher Ereignisse berechtigt, die verbindlichen Bedingungen des Produkts anzupassen, den Basiswert zu ersetzen oder das Produkt zu kündigen. Eine Anpassung oder Ersetzung kann sich nachteilig auf die Wertentwicklung und / oder das Rückzahlungsprofil des Produkts auswirken. Im Falle einer Kündigung kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Anpassung der verbindlichen Bedingungen des Produkts oder Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn bei dem Emittent des Basiswerts (Gesellschaft) der Insolvenzfall (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung), die Auflösung oder Liquidation droht oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden. Ein außerordentliches Ereignis, das zu einer Kündigung des Produkts führen kann, liegt zum Beispiel auch vor, wenn die erforderlichen Absicherungsgeschäfte für die DZ BANK vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar werden.