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Renault S.A.

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Quelle: Euronext Par: 28.03.2024, 17:35:10
893113 FR0000131906 // Quelle: Euronext Par: 28.03.2024, 17:35:10
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Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 16.02.2024

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
3,0

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
55,5%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 14,33 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist RENAULT ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 16.02.2024 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 16.02.2024 bei einem Kurs von 38,28 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint die Aktie leicht unterbewertet.
Relative Performance 20,6% vs. STOXX600 Die relative "Outperformance" der letzten vier Wochen im Vergleich zum STOXX600 beträgt 20,6%.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 09.02.2024 Der mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 09.02.2024 positiv. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 38,90.
Wachstum KGV 6,5 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 3,0 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 14,2% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 5,3% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 16,01% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 13.02.2024 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
Beta 1,61 Hohe Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,61% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 55,5% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 55,5% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 8,34 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 8,34 EUR oder 0,18% Das geschätzte Value at Risk beträgt 8,34 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,18%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 21,7%
Volatilität der über 12 Monate 31,8%

News

28.03.2024 | 13:10:05 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu verhandeln

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München muss den größten Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell noch einmal aufrollen. Das Oberlandesgericht München hob das vor drei Jahren gefällte Urteil am Donnerstag auf, weil die Klage entgegen der Ansicht des Landgerichts zulässig sei.

Aber viele Fragen seien noch offen: "Der Rechtsstreit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht insgesamt entscheidungsreif", erklärte der Kartellsenat des OLG und verwies das Verfahren deshalb zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht.

Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Konzerne DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault Bußgelder von fast vier Milliarden Euro verhängt, weil sie von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Die Käufer von rund 70 000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault 560 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen. Dazu haben sie ihre Ansprüche an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten: Er tritt als alleiniger Kläger auf und bekommt im Erfolgsfall 33 Prozent Provision.

In erster Instanz war die Sammellage gescheitert: Das Landgericht hatte sie 2020 als teils unzulässig, teils unbegründet abgewiesen. Die Klägerin Financialright Claims sei nicht anspruchsberechtigt, weil die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen und somit nichtig seien. Das Oberlandesgericht (OLG) kam im Berufungsverfahren aber zu einer anderen Bewertung.

Das Vorgehen der Klägerin sei durch die Inkasso-Befugnis gedeckt, urteilte der Kartellsenat. Wie der Bundesgerichtshof inzwischen mehrfach entschieden habe, setzt die Nichtigkeit der Forderungsabtretungen eine eindeutige und nicht nur eine geringfügige Überschreitung voraus. Das sei hier nicht der Fall.

Es gehe bei der Klage um ganz verschiedene Lastwagen und Kunden aus ganz Europa, um Ansprüche im besonders komplizierten Kartellrecht, auch um ausländisches Recht. Den Lkw-Käufern und Leasingnehmern solle bei schwieriger Rechtslage nicht das Risiko dieser Einschätzung aufgebürdet werden. Entgegen der Ansicht der Lkw-Hersteller sei die Klage nicht mangels Anspruchsberechtigung der Inkasso- und Rechtsdienstleistungsfirma abzuweisen.

Der Senat wies auch den Einwand zurück, die Klage sei wegen ihres außergewöhnlichen Umfangs rechtsmissbräuchlich. Die Klägerin sei auch nicht verpflichtet, ihren Vertrag mit einem Prozessfinanzierer vorzulegen. Das hatten die Lkw-Hersteller verlangt mit der Begründung, die Bündelung Tausender Forderungen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Prozessfinanzierer mache es Financialright Claims schwer möglich, Vergleiche abzuschließen.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Daimler Truck <DE000DTR0CK8> teilte mit, der Konzern prüfe, ob er Rechtsmittel einlege. "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen." Daimler betonte, das Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit formalen Vorfragen der Klage und treffe keine Aussage über einen möglichen Schaden. "Wir werden uns auch weiterhin entschieden gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen."

Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass die Lkw-Hersteller durch Absprachen über Preise für mittelschwere und schwere Lkw und über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Abgastechnik gegen das Kartellverbot verstoßen haben. Ob Lkw-Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden ist, hatte die EU-Kommission offengelassen. Die Lkw-Hersteller bestreiten es./rol/DP/mis

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