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Zins Spezial / Archiv: 22.02.2023 | 11:30:14 Werbung

Stellantis: Stabiler Ausblick als Basis für bonitätsabhängige Schuldverschreibungen

Felix Schröder
Redakteur Felix Schröder

Produktmanager bei der DZ BANK

Vor wenigen Wochen hat die EZB ihren Zinsanhebungszyklus durch eine weitere Erhöhung um 50 Basispunkte vorangetrieben. Durch diese Schritte steigen auf der einen Seite die Refinanzierungskosten der Unternehmen, was sich dämpfend auf die Gewinnentwicklung auswirken kann. Auf der anderen Seite werden dadurch für Anleger Aktienanleihen und bonitätsabhängige Schuldverschreibungen im Vergleich zu einer Positionierung in Aktien wieder attraktiver. Insbesondere Schuldner mit einer stabilen Finanzsituation, wie Stellantis, könnten dadurch wieder einen Blick wert sein.

Felix Schröder
Redakteur Felix Schröder

Produktmanager bei der DZ BANK

Zinsentscheidung der EZB

Der EZB-Rat hat am 02. Februar beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB mit Wirkung zum 08. Februar um jeweils 50 Basispunkte anzuheben. Damit reagiert die Europäische Zentralbank auf die weiterhin erhöhten Inflationsraten in der Eurozone. Sowohl der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte als auch die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität wurden dementsprechend auf 3,00 Prozent, 3,25 Prozent bzw. 2,50 Prozent erhöht. Gemäß der Aussagen von Notenbankvertretern könnte auf der nächsten Sitzung am 16. März eine weitere Anhebung um 50 Basispunkte beschlossen werden. Die Basis für eine solche Entscheidung wird dabei auf den wirtschaftlichen und arbeitsmarktbedingten Entwicklungen erfolgen.

 

Autobauer und Weltmarktführer im Bereich des Carsharings im Profil

Stellantis ist eine niederländische Autohersteller-Holdinggesellschaft, welche im Januar 2021 aus der Fusion der beiden Automobilkonzerne Fiat Chrysler (FCA) und Groupe PSA (PSA) hervorgegangen ist. Das breit diversifizierte Angebotsportfolio umfasst alle Fahrzeugklassen und so ist von erschwinglichen Autos bis hin zu Luxusfahrzeugen für jeden etwas dabei. Unter dem Dach der Holding finden 14 Automarken ihr Zuhause, darunter Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Peugeot, Maserati, Opel und RAM. Ferner gehören die beiden Carsharing-Apps Free2Move und Leasys zu dem Konzern, welche neben der Autovermietung auch weitere Dienstleistungen, wie das Buchen eines Parkplatzes oder die Suche nach einer Elektroautoladestation, anbieten. Erst im Juli 2022 hat die Tochtergesellschaft Free2Move den Carsharing-Anbieter Share Now von BMW und Mercedes übernommen. Damit sind sie über Nacht zum Weltmarktführer im Bereich des Carsharings aufgestiegen und stellen ihre Dienste über 6 Millionen Kunden zur Verfügung.

 

Zukunftsstrategie soll bis 2030 eine Umsatzverdoppelung ermöglichen

Stellantis hat im März 2022 seine ambitionierte Zukunftsstrategie „Dare Forward 2030“ bekannt gegeben. Das Unternehmen strebt an, seinen CO₂-Ausstoß bis 2030 um 50 % zu reduzieren und bis zum Jahr 2038 vollständig CO₂-neutral zu sein. Dabei hat der Konzern die Weichen für dieses Ziel bereits gelegt und möchte bis zum Ende dieses Jahrzehnts in Europa ausschließlich und in den USA zu 50 % vollelektrische Fahrzeuge (BEVs) verkaufen. Ferner hat das Management bekannt gegeben, dass sie ihren Umsatz bis 2030 verdoppeln und bis dahin mit zweistelligen operativen Margen wirtschaften möchten. Im Jahr 2030 soll dann ein Umsatz von rund 300 Mrd. Euro und eine bereinigte operative Marge von über 12 % erwirtschaftet werden.

 

Ratingagenturen sehen Stellantis als stabil an

Sowohl Fitch, Moody's als auch S&P haben in ihren letzten Einstufungen Stellantis im Ausblick als stabil eingestuft. Für Fremdkapitalgeber ist das positiv zu bewerten.

 

Fitch Ratings hat das Long-Term Issuer Default Rating (IDR) und das Senior Unsecured Rating von Stellantis N.V. zuletzt am 04. August 2022 von „BBB-“ auf „BBB“ angehoben. Fitch hatte damals auch seine kurzfristige IDR von „F3“ auf „F2“ hochgestuft. Der Ausblick sei stabil. Die Hochstufung spiegelte die Erwartung von Fitch wider, dass Stellantis sein starkes Finanzprofil beibehalten werde, unterstützt durch seine robuste Rentabilität trotz der Pandemie und des zunehmenden Inflationsdrucks. Das Geschäftsprofil von Stellantis entspreche nach wie vor problemlos seinem Rating, was auf die Größe von Stellantis, die starke Diversifizierung und die Präsenz in mehreren Endmärkten und Segmenten zurückzuführen sei, die mit höher bewerteten Konkurrenten übereinstimmen würden.

 

Moody's Investors Service ("Moody's") hatte die langfristigen Ratings für Stellantis N.V. am 05. August 2022 von Baa3 auf Baa2 heraufgestuft. Gleichzeitig hat Moody's die anderen kurzfristigen Ratings des Unternehmens von (P)P-3 auf (P)P-2 angehoben. Der Ausblick der Ratings änderte sich von positiv auf stabil. "Das Rating-Upgrade spiegelt den Fortschritt von Stellantis in Bezug auf Margen- und Leverage-Verbesserungen auf Niveaus wider, die unsere Kriterien für das Upgrade erfüllen", sagte Matthias Heck. Moody's ergänzte bei der Anpassung, dass die Verschuldung von Stellantis sinken würde. Dies geht in Kombination mit einer höheren Rentabilität einher.

 

Die Ratingagentur S&P Global hat das langfristige Rating für Stellantis im März 2022 von „BBB-“ auf „BBB“ angehoben, wobei auf eine unerwartet starke Leistung im Jahr 2021 in Bezug auf die EBITDA-Margen und die Generierung von freiem Cashflow verwiesen wurde. „Wir gehen davon aus, dass Stellantis während der Energiewende der Autoindustrie in den Jahren 2022-2023 weiterhin solide EBITDA-Margen von etwa 10 % ausweisen wird […]“, sagten die Analysten von S&P Global in einem Bericht. Ende Mai 2022 wurde diese Einschätzung noch einmal bekräftigt. Das kurzfristige Rating liegt bei A-2.

 

Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Stellantis N.V.

Eine attraktive Alternative zur Direktanlage in eine Unternehmensanleihe des Unternehmens sind bonitätsabhängige Schuldverschreibungen. Anlegern steht eine Auswahl an entsprechenden Produkten auf den Basiswert Stellantis N.V. zur Verfügung. Ein Beispiel ist eine bonitätsabhängige Schuldverschreibung mit der WKN: DD5A19, die am 23.12.2027 fällig wird (Rückzahlungstermin). Der aktuelle Zins liegt bei 4,40 %. Da es sich bei der Zinsart um einen Festzins handelt, werden für die Berechnung somit 4,40 % p.a. angesetzt. Die Zeichnungsfrist läuft vom 31.01.2023 bis zum 28.02.2023. Das Emissionsdatum ist der 28.02.2023 und der Zinslaufbeginn ist der 02.03.2023.

 

Der Anleger erhält keine sonstigen Erträge (z.B. Dividenden) und hat keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert. Die hier beschriebene bonitätsabhängige Schuldverschreibung (nachfolgend Anleihe genannt) bezieht sich auf das Referenzunternehmen Stellantis N.V. Die Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier und hat eine feste Laufzeit. Bei dieser Anleihe sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung nicht nur von der Bonität der DZ BANK abhängig. Zusätzlich sind die Zinszahlungen und die Rückzahlung an die Bonität des Referenzunternehmens geknüpft. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhält der Anleger eine über dem Marktzins liegende Verzinsung. Vor dem Kauf sollte der Anleger daher die Bonität des Referenzunternehmens sowie des Emittenten einschätzen. So kann der Anleger entscheiden, ob die angebotene Verzinsung den individuellen Vorstellungen des Anlegers mit Blick auf die übernommenen Risiken entspricht.

 

Auswirkungen eines Kreditereignisses

Sofern die DZ BANK kein Kreditereignis in Bezug auf das Referenzunternehmen feststellt, wird die Anleihe am Rückzahlungstermin fällig. In diesem Fall erhält der Anleger an den Zinszahlungstagen eine feste Zinszahlung für die jeweils vorangegangene Zinsperiode sowie am Rückzahlungstermin den Nennbetrag.

 

Stellt die DZ BANK den Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf das Referenzunternehmen fest, erfolgt keine weitere Zinszahlung. Die Anleihe wird beendet und nicht mehr verzinst. Dies gilt bereits für die Zinsperiode, in der die DZ BANK den Eintritt des Kreditereignisses feststellt. Statt einer Rückzahlung in Höhe des Nennbetrags am Rückzahlungstermin erhält der Anleger eine Rückzahlung in Höhe des Abwicklungsbetrags. Der Abwicklungsbetrag kann deutlich unter dem Nennbetrag liegen und im Extremfall Null (Totalverlustrisiko) betragen, d.h. die Zahlung entfällt in diesem Fall vollständig. Anleger sollten daher in der Lage sein, einen möglichen Totalverlust Ihres investierten Kapitals zu tragen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK als Emittent ihre Verpflichtungen aus der Anleihe aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 22.02.2023, DZ BANK AG / Online-Redaktion

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-derivate.de/DD5A19 (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-derivate.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-derivate.de/DD5A19 (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezogen auf Stellantis N.V. 23/27

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Quelle: DZ BANK: Geld 30.03., Brief
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  • Währung des Produktes EUR

News / Stellantis N.V.

28.03.2023 | 19:03:56 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/Kein Diesel und Benzin mehr: EU beschließt Klimavorgaben für Neuwagen

(Neu: Zitate Wissing)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Aufatmen in Brüssel: Das weitgehende Verbot neuer Autos mit Verbrennermotor kommt. Die EU-Staaten beschlossen nach wochenlanger Blockade Deutschlands am Dienstag endgültig, dass ab 2035 keine Neuwagen mehr zugelassen werden dürfen, die Benzin oder Diesel tanken. Berlin setzte eine Ausnahme durch. So soll es möglich sein, bestimmte Verbrenner-Autos zu kaufen - vorausgesetzt, sie laufen ausschließlich mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels.

"Diese endgültige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt in Richtung emissionsfreie Mobilität in der EU", sagte EU-Kommissionsvizechef Frans Timmermans. Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung. "Die Automobilindustrie bekommt damit die nötige Planungssicherheit." Sie betonte zudem Vorteile, die Elektromobilität derzeit im Vergleich zu E-Fuels hat.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: "Ich freue mich, dass wir eine technologieneutrale Lösung gefunden haben." Jetzt gehe es darum, die Erklärung zeitnah umzusetzen. Wissing sprach von einem wichtigen Signal an den Markt, entsprechende Produktionskapazitäten aufzubauen. Eine breite Nachfrage nach E-Fuels sei die grundlegende Voraussetzung, dass klimaneutrale Kraftstoffe wettbewerbsfähig werden können. "Welche klimafreundliche Technologie sich in Zukunft durchsetzen wird, entscheidet der Markt."

Wissing hatte das Vorhaben zuvor blockiert. Letztlich handelte er mit der EU-Kommission jedoch die Zusage für eine Ausnahme für E-Fuels aus.

Auch aus der Autobranche kamen positive Reaktionen: "Unsere Branche begrüßt die Planungssicherheit, die der heutige Meilenstein bringt", teilte der europäische Herstellerverband Acea mit. Ein technologieneutraler Ansatz sei der beste Weg, die Klimaziele zu erreichen. Der Kern sei dabei Elektromobilität.

Eigentlich hatten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments Ende Oktober auf das Vorhaben geeinigt, in der EU ab 2035 nur noch Neuwagen zuzulassen, die im Betrieb keine Emissionen ausstoßen. In einem ungewöhnlichen Vorgehen stellte die Bundesregierung aber Nachforderungen und verzögerte so die Bestätigung des Verhandlungsergebnisses durch die EU-Staaten um mehrere Wochen. Dabei machte sich insbesondere die FDP für E-Fuels stark.

Diese können mit Ökostrom aus Wasser und Kohlendioxid hergestellt werden, das aus der Luft gewonnen wird. Das Kohlendioxid wird beim Verbrennen des Kraftstoffs dann wieder freigesetzt. Anders als Benzin oder Diesel entstehen somit keine zusätzlichen klimaschädlichen Gase. Kritiker bemängeln unter anderem, dass sie in der Schiff- und Luftfahrt dringender gebraucht werden.

Österreichs Energieministerin Leonore Gewessler sagte, nun sei der Weg zu 100 Prozent emissionsfreier Mobilität frei. Sie sei froh, dass die Blockade gelöst worden sei. Über die deutsche Bundesregierung sagte die Grünen-Politikerin: "Dass es jetzt ein Schlupfloch gebraucht hat, um noch Zauderer mit auf den Weg zu nehmen, das finde ich schade."

Nach der Abstimmung beim Ministertreffen ergriffen unter anderem Italien und Polen das Wort. Italien wolle sich dafür einsetzen, dass auch Biokraftstoffe als klimaneutral angesehen würden, sagte ein Vertreter des Landes. Diese werden etwa aus biologischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Die Vertreterin Polens betonte: "Ich bin der Meinung, dass die Auswirkungen auf unsere Wirtschaft, Gesellschaft und den Verkehr nicht ausreichend analysiert wurden." Zudem habe man rechtliche Bedenken. Polen stimmte am Dienstag gegen das Vorhaben. Italien, Rumänien und Bulgarien enthielten sich.

Hintergrund der Debatte über ein Verbrenner-Aus sind die sogenannten Flottengrenzwerte. Das sind Vorgaben für Hersteller, wie viele Treibhausgase neue Autos im Betrieb ausstoßen dürfen. Eigentlich ist vorgesehen, dass dieser Wert 2035 auf null sinken soll, was de facto das Aus für die meisten neuen Verbrenner bedeutet.

Auf Druck Deutschlands sollen nun unter anderem mit einem sogenannten delegierten Rechtsakt Ausnahmen für E-Fuel-Autos in das EU-Regelwerk aufgenommen werden. Dieser wird von der EU-Kommission erlassen, aber das EU-Parlament und die EU-Staaten können zwei Monate lang Einwände erheben.

Wie aus einer Mitteilung der EU-Staaten hervorgeht, wird die Kommission vorschlagen, E-Fuel-Autos außerhalb der Flottengrenzwerte zuzulassen. Die Behörde las den entsprechenden Paragrafen so, dass davon nur Sonderfahrzeuge wie Kranken- oder Feuerwehrwagen betroffen sind. Nach Berliner Lesart soll die Ausnahme dagegen für alle Autos gelten.

Ob nach 2035 überhaupt in relevanter Zahl Verbrenner zugelassen werden, ist offen. Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer nennt als Argument gegen solche Antriebe die hohen Kosten für die Herstellung der Kraftstoffe und die "gruselige Energiebilanz" - bei der Herstellung wird extrem viel Strom verbraucht. Die Industrie muss solche Autos zunächst noch bauen, und es müssen Lösungen gefunden werden, wie sichergestellt wird, dass Fahrzeuge nur E-Fuels nutzen./mjm/DP/zb

28.03.2023 | 16:27:39 (dpa-AFX)
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28.03.2023 | 13:07:19 (dpa-AFX)
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28.03.2023 | 13:00:58 (dpa-AFX)
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28.03.2023 | 06:35:02 (dpa-AFX)
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27.03.2023 | 18:07:50 (dpa-AFX)
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