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Aktien-Trading / Archiv: 16.03.2023 | 11:10:43 Werbung

Amazon.com: Das Ende der Durststrecke naht

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Senior Manager Derivate Sales

Der Onlineversandhändler könnte das Schlimmste überstanden haben. Die moderate Bewertung bietet die Chance auf eine attraktive Rendite.

Marcus Landau
Redakteur Marcus Landau

Senior Manager Derivate Sales

Anteil der Drittpartnerumsätze auf Rekordniveau

Verbraucher werden in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit vorsichtiger und überlegen lieber einmal mehr, wie sie ihr Geld ausgeben wollen. Beim E-Commerce-Riesen Amazon wird jedoch auch in diesen schwierigen Zeiten aufgrund der Angebote, der schnellen Lieferung und der großen Auswahl durch fast 2 Millionen Drittanbieter eingekauft. Der Anteil dieser Partner lag zuletzt mit 59 % sogar auf einem Rekordniveau. Diese nutzten weiterhin Amazons Werbemöglichkeiten, um Kunden in der stets wettbewerbsintensiven Weihnachtszeit zu erreichen. Amazon konnte im 4. Quartal seine Werbeeinnahmen im Jahresvergleich ohne Berücksichtigung von Wechselkurseinflüssen um 23 % steigern. Daher blickte das Unternehmen zuletzt auch auf eine zufriedenstellende Weihnachtssaison zurück. Auch die Prime-Mitgliedschaft wird trotz der Preiserhöhungen weiter gut angenommen. Amazon investiert derzeit hohe Summen in sein wachsendes Unterhaltungsangebot. Insgesamt investierte Amazon im Jahr 2022 rund 7 Mrd. USD in Amazon Originals, Livesport und lizenzierte Videoinhalte von Drittanbietern, die in Prime enthalten sind. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 5 Mrd. USD. Die Investitionen lohnen sich. Der Herr der Ringe: Die Ringe der Macht war die meistgesehene Amazon-Originalserie in allen Regionen der Welt. Sie erreichte über 100 Millionen Zuschauer und führte zu mehr Prime-Anmeldungen weltweit während des Startzeitraums als jeder andere Prime-Videoinhalt zuvor.

 

Das AWS-Cloudgeschäft schwächt sich ab, die Neukunden-Pipeline bleibt robust

Viele Unternehmen setzten derweil ihre jahrzehntelange Verlagerung in die Cloud fort. Dabei loten die Kunden zusammen mit den Teams von Amazon Web Services (AWS) Möglichkeiten zur Kostensenkung und Optimierung aus. Dies führte im 4. Quartal zu einem Anstieg des AWS-Nettoumsatzes von 20 %. Der annualisierte Umsatz liegt jetzt bereits bei über 85 Mrd. USD. Allerdings verlangsamten sich die Wachstumsraten seit Mitte des 3. Quartals 2022. Dies ist die Reaktion der Unternehmen auf die schwierigen makroökonomischen Bedingungen. Ein wichtiger Hauptvorteil der Cloud im Vergleich zur Verwaltung eines eigenen Rechenzentrums ist die Möglichkeit, große Nachfrageschwankungen zu bewältigen und die Kosten relativ schnell zu optimieren.  Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wird diese Möglichkeit genutzt. Diese Optimierungsbemühungen sollten sich noch fortsetzen. Im ersten Monat des Jahres lag das AWS-Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr im mittleren Zehnerbereich. Laut Managementaussagen ist die Neukunden-Pipeline allerdings nach wie vor gesund.

 

Moderates Bewertungsniveau bietet Chancen

Im 4. Quartal belief sich der weltweite Nettoumsatz auf 149,2 Mrd. USD, was ohne Berücksichtigung der negativen Wechselkurse in Höhe von ca. 360 Basispunkten, einem Anstieg von 12 % gegenüber dem Vorjahr entsprach. Abfindungen für Mitarbeiter in Höhe von 640 Mio. USD sorgten im 4. Quartal allerdings für Gegenwind beim Betriebsergebnis, das im 4. Quartal 2,7 Mrd. USD erreichte. Der Onlineversandhändler hatte im November angekündigt, rund 10.000 Stellen zu streichen. Im Januar wurde allerdings deutlich, dass sich der Stellenabbau auf mehr als 18.000 Arbeitsplätze belaufen wird. Ohne diese Kosten und die Aufwendungen für Wertminderungen auf Sachanlagen sowie Änderungen im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten wäre das Betriebsergebnis mit 5,4 Mrd. USD doppelt so hoch ausgefallen. Auch der Bewertungsverlust der Beteiligung an Rivian Automotive in Höhe von 2,3 Mrd. USD setzte dem Unternehmen zu. Amazon richtet jetzt verstärkt den Blick auf die Kostenseite. Die eingesparten Kosten durch die Entlassungen sollten in den nächsten Quartalen spürbar werden. Amazon steigerte zuletzt auch die Effizienz im Transportnetzwerk: Prozess- und Technologieverbesserungen führten zu einer höheren Produktivität von Amazon Logistics und verbesserten Auslastungsraten im Transportbereich. Die Aktie ist mittlerweile zurück auf den Niveaus in der Coronapandemie. Auf Basis der Factset-Daten liegt das Kurs-Gewinn-Verhältnis für das laufende Jahr bei rund 61, dabei soll der Gewinn je Aktie bei 1,52 USD landen und im kommenden Jahr um rund 70 % auf 2,57 USD zulegen. 2025 sollen es dann schon 3,77 USD sein. Auch das Kurs-Umsatz-Verhältnis wirkt mit rund 1,7 wieder moderat. Die Aktie sollte nun den Boden ausbilden. Dies ermöglicht ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis.

 

Trading-Idee: Endlos-Turbo Long Optionsschein auf Amazon.com Inc.

Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens Amazon.com Inc. ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long Optionsschein der DZ BANK bezogen auf die Amazon.com Inc.-Aktie (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DW63PX). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long Optionsscheinen können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo long Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo long Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo long Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.

 

Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo long Optionsschein mit Basiswert Amazon.com Inc.-Aktie, wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Amazon.com Inc. zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.

 

Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.

 

Stand: 16.03.2023, DZ BANK AG / Online-Redaktion

 

Hinweis auf Rechtliches, Prospekt und Basisinformationsblatt

Hinweis auf das Basisinformationsblatt
Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-derivate.de/DW63PX (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Hinweis auf den Prospekt
Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-derivate.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-derivate.de/DW63PX (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Rechtliche Hinweise: Diese Information ist eine Werbemitteilung und dient ausschließlich Informationszwecken. Diese Information wurde von dem Redakteur im Auftrag der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank („DZ BANK“) erstellt und ist zur Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Diese Werbemitteilung richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Diese Werbemitteilung darf im Ausland nur in Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen und Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Diese Werbemitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Die DZ BANK ist insbesondere nicht als Anlageberater oder aufgrund einer Vermögensbetreuungspflicht tätig. Diese Werbemitteilung ist keine Finanzanalyse. Diese Werbemitteilung stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittentin bzw. Wertpapiere durch den Redakteur dar. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Redakteurs der Werbemitteilung und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein. Angaben zu künftigen Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Wertentwicklung. Der Redakteur hat die Informationen, auf die sich die Werbemitteilung stützt, aus als zuverlässig erachteten Quellen übernommen, ohne jedoch alle diese Informationen selbst zu verifizieren. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Die DZ BANK übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieser Werbemitteilung im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Werbemitteilung. Die Bewertungen können je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Die Informationen und Meinungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Werbemitteilung. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Werbemitteilung geändert wurde.

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(Bewertungen: 7)

Endlos Turbo Long 53,0111 open end: Basiswert Amazon.com

DW63PX / //
Quelle: DZ BANK: Geld 30.03., Brief 30.03.
DW63PX // Quelle: DZ BANK: Geld 30.03., Brief 30.03.
4,52 EUR
Geld in EUR
4,54 EUR
Brief in EUR
3,20%
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 102,00 USD
Quelle : NASDAQ , 01:11:12
  • Basispreis
    53,0111 USD
  • Abstand zum Basispreis in % 48,03%
  • Knock-Out-Barriere
    53,0111 USD
  • Abstand zum Knock-Out in % 48,03%
  • Hebel 2,07x
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 0,10

News / Amazon.com Inc.

30.03.2023 | 15:57:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP: EU-Parlament stimmt für strengere Regeln bei Online-Einkäufen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Verbraucher in der EU werden künftig besser vor gefährlichen Produkten geschützt. Das Europaparlament bestätigte am Donnerstag strengere Regeln bei Online-Käufen. Gefährliche Produkte sollen schneller aus dem Verkehr gezogen und Rückrufe wirkungsvoller werden, wie das Parlament mitteilte.

Vorgesehen ist zudem, dass Online-Marktplätze wie Ebay <US2786421030> oder Amazon <US0231351067> enger mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten müssen. Die Behörden wiederum können anordnen, dass gefährliche Produkte innerhalb von zwei Arbeitstagen aus dem Angebot entfernt werden müssen. Unternehmen, die Produkte in der EU verkaufen wollen, müssen etwa einen in der EU ansässigen Händler benennen, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist. So hätten Verbraucher und Behörden bei Problemen mit der Produktsicherheit immer eine Kontaktperson, sagte die CDU-Europaabgeordnete Marion Walsmann.

Außerdem sehen die neuen Regeln vor, dass Informationen über die Sicherheit der Produkte in klarer und leicht verständlicher Sprache angegeben sein muss.

Im vergangenen Jahr lösten europäische Länder 2117-mal das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte aus. In fast jedem vierten Fall handelte es sich um Spielzeug. "Dank dieses Gesetzes schützen wir unsere schwächsten Verbraucher, insbesondere Kinder", sagte Dita Charanzová, die das Gesetz für das Parlament aushandelte.

In den vergangenen Jahren kamen stets mehr als 50 Prozent der als gefährlich eingestuften Produkte aus China. "Mit diesem Gesetz haben wir einen entscheidenden Schritt gegen diejenigen unternommen, die in Europa unsichere Produkte verkaufen", sagte Charanzová.

Schätzungen zufolge wird rund ein Drittel der in der EU zurückgerufenen Produkte weiter von Verbrauchern verwendet. Aus diesem Grund gelten für Rückrufe künftig konkrete Regeln. Käuferinnen und Käufer sollen nicht nur per E-Mail über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen muss zugleich eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden.

Die neuen Vorschriften sollen nicht nur zur Sicherheit der Verbraucher beitragen, sondern sie sollen auch Geld sparen. Nach Angaben des Parlaments werden in der EU im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den kommenden zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro gespart.

Nach der noch ausstehenden Zustimmung der EU-Staaten kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Rund eineinhalb Jahre später sollen die Regeln gelten./edi/DP/nas

29.03.2023 | 14:23:54 (dpa-AFX)
Desinformation: Acht europäische Länder appellieren an Tech-Firmen
29.03.2023 | 07:48:03 (dpa-AFX)
Amazon-Geräte in US-Haushalten schalten sich zu Riesen-Netz zusammen
28.03.2023 | 16:08:29 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bundeskartellamt prüft schärfere Aufsicht bei Microsoft
28.03.2023 | 13:46:09 (dpa-AFX)
Bundeskartellamt prüft schärfere Aufsicht bei Microsoft
28.03.2023 | 05:22:08 (dpa-AFX)
Uber-Rivale Lyft bekommt neuen Chef - Gründerduo zieht sich zurück
22.03.2023 | 15:35:16 (dpa-AFX)
Amazon bringt eigene TV-Geräte auf deutschen Markt

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