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Discount 30 2024/03: Basiswert Mercedes-Benz Group

DW565R / DE000DW565R6 //
Quelle: DZ BANK: Geld 14.03., Brief
DW565R DE000DW565R6 // Quelle: DZ BANK: Geld 14.03., Brief
29,99 EUR
Geld in EUR
-- EUR
Brief in EUR
--
Diff. Vortag in %
Basiswertkurs: 73,81 EUR
Quelle : Xetra , 17:39:53
  • Max Rendite --
  • Max Rendite in % p.a. --
  • Discount in % --
  • Cap 30,00 EUR
  • Abstand zum Cap in % -59,36%
  • Bezugsverhältnis (BV) / Bezugsgröße 1,00
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Chart

Discount 30 2024/03: Basiswert Mercedes-Benz Group

  • Intraday
  • 1W
  • 1M
  • 3M
  • 6M
  • 1J
  • 2J
  • 5J
  • Max
Quelle: DZ BANK AG, Frankfurt: 14.03. 21:58:00
Charts zeigen die Wertentwicklungen der Vergangenheit. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. Falls Kurse in Fremdwährung notieren, kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. © 2024 DZ BANK AG

Stammdaten

Stammdaten
WKN / ISIN DW565R / DE000DW565R6
Emittent DZ BANK AG
Produktstruktur Zertifikat
Kategorie Discount-Zertifikat
Produkttyp Discount Classic
Währung des Produktes EUR
Quanto Nein
Bezugsverhältnis 1,00
Abwicklungsart Barausgleich
Ausübung Europäisch
Emissionsdatum 30.09.2022
Erster Handelstag 30.09.2022
Letzter Handelstag 14.03.2024
Handelszeiten 08:00 - 22:00 Hinweise zur Kursstellung
Letzter Bewertungstag 15.03.2024
Zahltag 22.03.2024
Fälligkeitsdatum 22.03.2024
Cap 30,00 EUR
Abrechnung bei Fälligkeit Rückzahlung: 30,00 EUR

Kennzahlen

Kennzahlen
Berechnung: 14.03.2024, 21:58:00 Uhr mit Geld 29,99 EUR / Brief --
Spread Absolut --
Spread Homogenisiert --
Spread in % des Briefkurses --
Discount Absolut --
Discount in % --
Max Rendite absolut --
Max Rendite --
Max Rendite in % p.a. --
Seitwärtsrendite in % --
Seitwärtsrendite p.a. --
Abstand zum Cap Absolut -43,81 EUR
Abstand zum Cap in % -59,36%
Performance seit Auflegung in % 5,52%

Basiswert

Basiswert
Kurs 73,81 EUR
Diff. Vortag in % 0,39%
52 Wochen Tief 55,08 EUR
52 Wochen Hoch 76,10 EUR
Quelle Xetra, 17:39:53
Basiswert Mercedes-Benz Group AG
WKN / ISIN 710000 / DE0007100000
KGV --
Produkttyp Aktie
Sektor Kraftfahrzeugindustrie

Produktbeschreibung

Bei einem Discount-Zertifikat erwerben Sie das Zertifikat zu einem Preis, der in der Regel unter dem Preis des Basiswerts liegt. Die Höhe der möglichen Rückzahlung wird durch den Cap (obere Preisgrenze) begrenzt. Das Zertifikat hat eine feste Laufzeit und wird am 22.03.2024 (Rückzahlungstermin) fällig.

Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Rückzahlungsmöglichkeiten:

  1. Liegt der Schlusskurs des Basiswerts Mercedes-Benz Group AG an der maßgeblichen Börse am 15.03.2024 (Referenzpreis) auf oder über dem Cap, erhalten Sie den Höchstbetrag von 30,00 EUR.

  2. Liegt der Referenzpreis unter dem Cap, erhalten Sie einen Rückzahlungsbetrag in Euro, der dem Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis entspricht. Sie erleiden einen Verlust, wenn der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des Zertifikats liegt.

Sie verzichten auf den Anspruch auf Dividenden aus dem Basiswert und haben keine weiteren Ansprüche aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte).

Analyse

Gesamteindruck
Einfach nutzbares Gesamtrating basierend auf einer fundamentalen, technischen und Risikoanalyse unter Einbezug von Branchen- und Marktumfeld.

Eher positiv

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Positive Analystenhaltung seit 16.01.2024

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
5,0

Erwartetes KGV für 2026

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
51,2%

Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 85,61 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist MERCEDES-BENZ GROUP N ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Positive Analystenhaltung seit 16.01.2024 Die Gewinnprognosen pro Aktie liegen heute höher als vor sieben Wochen. Dieser positive Trend hat am 16.01.2024 bei einem Kurs von 61,28 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet Auf Basis des Wachstumspotentials und anderer Messwerte erscheint die Aktie leicht unterbewertet.
Relative Performance -0,2% vs. STOXX600 Die relative Performance der letzten vier Wochen im Vergleich zum STOXX600 beträgt -0,2%.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 30.01.2024 Der mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 30.01.2024 positiv. Der bestätigte technische Trendwendepunkt von +1,75% entspricht 68,74.
Wachstum KGV 2,2 Hoher Abschlag zur Wachstumserwartung basiert auf einer Ausnahmesituation Liegt das "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" über 1,6, so befindet sich das Unternehmen in der Regel in einer Ausnahmesituation. In diesem Fall ist das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) ein besserer Indikator für die nachhaltige Gewinnentwicklung als das langfrist. Wachstum.
KGV 5,0 Erwartetes KGV für 2026 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2026.
Langfristiges Wachstum 3,9% Wachstum heute bis 2026 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2026.
Anzahl der Analysten 17 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 17 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 6,8% Dividende durch Gewinn gut gedeckt Für die während den nächsten 12 Monaten erwartete Dividende müssen voraussichtlich 33,67% des Gewinns verwendet werden.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 1,7%.
Beta 1,04 Mittlere Anfälligkeit vs. STOXX600 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,04% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 51,2% Mittelstarke Korrelation mit dem STOXX600 51,2% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 8,82 EUR Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 8,82 EUR oder 0,12% Das geschätzte Value at Risk beträgt 8,82 EUR. Das Risiko liegt deshalb bei 0,12%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 14,2%
Volatilität der über 12 Monate 22,6%

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News

28.03.2024 | 17:30:00 (dpa-AFX)
KORREKTUR/ROUNDUP: Dieselskandal bei Mercedes - Verbraucherschutz mit Teilerfolg

(Im 6. Absatz wurde die Art einer der bemängelten Abschalteinrichtungen korrigiert. In diesem Verfahren ging es neben der KSR um die Adblue-Einspritzung, nicht Thermofenster)

STUTTGART (dpa-AFX) - Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat festgestellt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen des Autoherstellers unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag in Stuttgart verkündete. Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die er im Zuge des Dieselskandals gegen Mercedes-Benz <DE0007100000> eingereicht hatte.

Der Verbraucherschützer forderten Mercedes auf, Verantwortung für die Abschalteinrichtungen zu übernehmen. "Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt", teilte der für Sammelklagen zuständige Teamleiter, Ronny Jahn, mit. Nun seien wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt.

Mercedes kündigt Revision an

Der Stuttgarter Autobauer kündigte nach dem Urteil an, beim Bundesgerichtshof Revision einlegen zu wollen. "Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht", sagte ein Sprecher. Die Auslegung der komplexen Vorschriften sei zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar gewesen und nicht in der Absicht erfolgt, unrechtmäßig zu handeln. Die Ansprüche halte man weiter für unbegründet.

Mercedes muss sich seit Jahren mit Abgas-Vorwürfen auseinandersetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 gegen mehrere Hunderttausend Fahrzeuge des Herstellers Rückruf-Bescheide erlassen. Nach KBA-Auffassung waren in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die die Reinigung von Abgasen einschränkten. Mercedes bestreitet die Vorwürfe und geht gegen die Bescheide juristisch vor.

In der Musterklage haben sich die Verbraucherschützer auf verschiedene Geländewagen-Modelle mit einem bestimmten Motortyp und den Abgasnormen Euro 5 und 6 konzentriert. Sie wurden zwischen 2012 und 2016 gebaut und waren von den KBA-Bescheiden betroffen.

Als unzulässige Abschalteinrichtung stufte die Kammer einerseits eine Funktion ein, die die Adblue-Einspritzung der Euro-6-Fahrzeuge beeinflusst. Diese habe dafür gesorgt, dass das Emissionskontrollsystem bei längeren Fahrten nicht mehr in gleicher Weise wirksam gewesen sei. Zum anderen sah das Gericht die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) der Euro-5-Wagen als unzulässig an. Bei dieser Technik führt die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Ausstoß von Schadstoffen. Der Vorwurf hier lautete, dass die Technik fast ausschließlich auf dem Prüfstand funktioniert.

OLG: Keine Anhaltspunkte für Anordnung aus dem Vorstand

Das Gericht wies allerdings den Vorwurf der Verbraucherschützer ab, dass Mitglieder des Vorstandes der damaligen Daimler AG den Einsatz der Abschalteinrichtungen angeordnet oder gebilligt hätten. Es habe sich um einen "Vortrag ins Blaue" gehandelt. Tatsächliche Anhaltspunkte für die Vorwürfe lieferte der Verband nach Ansicht der Richter nicht.

Bei den Euro-6-Fahrzeugen stellte der Senat aber fest, dass Mitarbeiter von Mercedes "zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es sich (...) um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt". Bei den Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 sah die Kammer kein vorsätzliches Handeln.

Je nach Modell könnte den Verbrauchern nun entweder eine komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags oder eine Art "kleiner Schadenersatz" zustehen. In letzterem Fall könnten sie für ihr Auto einen pauschalen Ausgleich in Höhe des Wertverlustes bekommen, der ihnen durch die verbauten Abschalteinrichtungen entstanden ist. Wie viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer von dem Urteil genau profitieren könnten, war zunächst offen.

Der Musterklage hatten sich nach vzbv-Angaben mehr als 2800 Menschen angeschlossen. Sie werden jedoch Geduld brauchen: Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat und rechtskräftig wird, können sie Ansprüche geltend machen. Das müssen sie dann selbst tun.

Die Verbraucherschützer hatten die Musterfeststellungsklage vor fast zweieinhalb Jahren eingereicht. Das Verfahren hatte im Juli 2022 begonnen, war aber mehrfach verschoben worden. Der Europäische Gerichtshof hatte im Frühjahr 2023 an der bisherigen BGH-Rechtsprechung im Dieselskandals gerüttelt und die Hürden für Schadenersatz-Ansprüche gesenkt. Der BGH ging danach einen Schritt auf Verbraucher in Deutschland zu. Seitdem können sie sich begründet Hoffnungen auf Entschädigungen machen, wenn illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind.

Investoren-Prozess geht im Sommer weiter

Mercedes-Benz muss seit Bekanntwerden der KBA-Bescheide immer wieder vor Gericht. 2019 war der Konzern wegen der Diesel-Verwicklungen zu einer Strafe von 870 Millionen Euro verdonnert worden. Außerdem gab es millionenschwere Vergleiche im Ausland und mehrere Strafbefehle gegen Mercedes-Mitarbeiter.

In Stuttgart sind gegen den Autobauer nach Gerichtsangaben aktuell noch rund einzelne 13 000 Dieselverfahren von Verbrauchern anhängig. Außerdem läuft noch ein zweites Musterverfahren, das von Investoren angestrebt wurde. Sie werfen Mercedes vor, sie nicht rechtzeitig über den Skandal informiert zu haben - und verlangen Hunderte Millionen Euro Schadenersatz. Das Verfahren soll im Sommer fortgesetzt werden./jwe/DP/ngu

28.03.2024 | 15:04:54 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Dieselskandal bei Mercedes - Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg
28.03.2024 | 14:58:35 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Brückeneinsturz in Baltimore trifft Autobauer unterschiedlich
28.03.2024 | 14:25:54 (dpa-AFX)
Chinesischer Handyhersteller Xiaomi bringt E-Auto auf den Markt
28.03.2024 | 13:31:39 (dpa-AFX)
WDH: Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg mit Dieselklage gegen Mercedes
28.03.2024 | 11:35:28 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Brückeneinsturz in Baltimore trifft deutsche Autobauer unterschiedlich
28.03.2024 | 11:06:09 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Taucher bergen zwei Leichen nach Brückeneinsturz in den USA